Psychotherapeutenschaft Göppingen

Verein der kassenzugelassenen Psychotherapeuten im Landkreis Göppingen





Wegweiser Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
(als Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung)

Wann ist eine psychotherapeutische Behandlung ratsam?

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Probleme, Störungen und Konflikte gehören zum Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen, denn die kindliche Entwicklung verläuft selten geradlinig und unkompliziert. Wenn derartige Störungen lange anhalten und sich verschlimmern, oder wenn Sie Lehrer, Erzieher oder Ärzte auf Probleme aufmerksam machen, dann sollten Sie sich Rat und Hilfe holen.

Es können die verschiedensten Erlebnisse und Erfahrungen sein, die eine krisenhafte Entwicklung hervorrufen. So kann etwa die Geburt eines Geschwisterkindes das bisherige Familiensystem so verändern, dass es für ein Kind oder einen Jugendlichen zu einem schwierigen Problem wird. Scheidungen und Trennungen, Umzüge und Schulwechsel sind Verlusterlebnisse, die manchmal nur schwer verkraftet werden und zu ihrer Verarbeitung Zeit und manchmal auch kompetente Hilfe brauchen.

Aber auch ganz normale Entwicklungsschritte wie etwa der Beginn des Kindergartenbesuchs oder der Schuleintritt oder die Veränderungen, die die Pubertät mit sich bringt, können als beunruhigende, schwer zu bewältigende Veränderungen erfahren werden.

Anlässe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, sind zum Beispiel:

An welche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Sie sich wenden?

Bei Ihrer Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de oder auf unserer Homepage der Psychotherapeutenschaft im Kreis Göppingen www.psychotherapeutenschaft-gp.de erhalten Sie eine Liste der niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Göppingen. Es gibt 3 Therapierichtungen, bei denen die Therapiekosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Kleinkinder, Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.

Wie ist der organisatorische Ablauf?

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Die Kosten einer Psychotherapie übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. (Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich vergewissern, dass Psychotherapiekosten in Ihrem gewählten Tarif übernommen werden.) Sie können psychotherapeutische Hilfe direkt mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Patienten, die im Hausarzt oder/und im Facharztvertrg eingeschrieben sind, benötigen ggf. eine Überweisung.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit eines Psychotherapeuten erfahren Sie entweder auf dem Anrufbeantworter des Psychotherapeuten und/oder auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: www.kvbawue.de (unter: Arztsuche – Psychotherapeuten). In der Regel werden Sie mit einer Wartezeit auf Sprechstundentermine sowie Vorgesprächstermine zu rechnen haben, da es einen Mangel an Therapieplätzen gibt (vgl. auch den Artikel „Warum so lange Wartezeiten“ auf dieser Homepage). Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten gerne im persönlichen Gespräch.

Einer Psychotherapie vorgeschaltet sind sog. Sprechstundentermine. Sie dienen einer ersten Diagnostik, ob und in welchem Rahmen eine Symptomatik behandlungsbedürftig ist. Die eigentliche Psychotherapie beginnt dann mit Vorgesprächen (Probatorik) zur vertieften diagnostischen Abklärung, zur Vereinbarung von Therapiezielen, Behandlungsplan und zur Einschätzung, ob die ambulante Therapie erfolgversprechend ist. Das gegenseitige Kennenlernen in den Vorgesprächen ermöglicht, Vertrauen aufzubauen. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. Fühlen sich Kind/Jugendlicher und Eltern in den ersten Gesprächen mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Auf der Grundlage dieser Sitzungen erfolgt die Entscheidung für die Beantragung der Therapie bei der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. In der Regel muss dabei ein Konsiliarbericht (Bericht über die körperliche Untersuchung eines Patienten) des Haus- oder Kinderarztes mit eingereicht werden.

Da Sie als Eltern die bedeutendsten Beziehungspersonen für das Kind sind, sind regelmäßige Elterngespräche wichtig für den Erfolg der Therapie. In diesen Gesprächen können Sie über Ihre eigenen Ängste und Probleme sprechen, ihre Beteiligung am Krankheitsbild Ihres Kindes erkennen und neue Umgangsweisen und andere erzieherische Methoden entwickeln. Manchmal kann es auch Gespräche mit anderen wichtigen Bezugspersonen geben (z.B. Geschwistern, Großeltern, Erzieherin, Lehrerin) immer nur auf Ihren Wunsch hin und mit Ihrer Einwilligung. Natürlich besteht Schweigepflicht!


Eine Liste aller im Kreis Göppingen kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten Sie bei den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter www.kvbawue.de (dort unter Arztsuche – Psychotherapeuten) oder auf unserer Homepage der Psychotherapeutenschaft im Kreis Göppingen www.psychotherapeutenschaft-gp.de.