Psychotherapeutenschaft Göppingen

Verein der kassenzugelassenen Psychotherapeuten im Landkreis Göppingen





Wegweiser Psychotherapie für Erwachsene
(als Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung)

Psychotherapie – wann ist eine Behandlung der Seele ratsam?

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Wenn das innere Gleichgewicht eines Menschen gegeben ist, wirken seine Selbstheilungskräfte. Häufig kommt es jedoch aufgrund äußerer Veränderungen, kritischer Lebensereignisse wie z.B. der Verlust eines lieben Menschen, der Verlust des Arbeitsplatzes, Trennungen, etc. oder aufgrund lang anhaltender Belastungen zu einer Störung des seelischen Gleichgewichts und der inneren Stabilität eines Menschen. Störungen können über längere Zeit andauern oder sich verschlimmern. Wer von seelischen Problemen geplagt wird und sich nicht mehr selber zu helfen weiß, sollte sich eben so wenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene ernsthaft bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinander zu setzen und an deren Veränderung – unterstützt durch den Psychotherapeuten - zu arbeiten. Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muss beim Patienten ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit gegeben sein. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.

Ziel der Psychotherapie ist es, mit dem Psychotherapeuten gemeinsam Lösungen zu suchen und ein tieferes Verständnis für die eigenen inneren Prozesse zu ermöglichen. Psychotherapie ist die wissenschaftlich fundierte Behandlung von seelischen und körperlich-seelischen Erkrankungen, die speziell auf persönliche Probleme und Zielvorstellungen des Menschen abgestimmt ist mit psychotherapeutischen Methoden. Der Patient ist an der Behandlung von Anfang an eigenverantwortlich beteiligt. Inhaltliche Schwerpunkte und konkrete therapeutische Maßnahmen werden genau auf die individuelle Problematik abgestimmt. Die gesamte Therapie unterliegt der Schweigepflicht. Nur mit Zustimmung des Patienten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Behandlungsverfahren

Als Kassenleistung anerkannt ist die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Die Behandlung kann als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie erfolgen. Privat Versicherte sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit der Krankenversicherung klären, ob und in welcher Höhe in ihrem gewählten Tarif die psychotherapeutische Behandlung erstattet wird.

Nach dem Psychotherapeutengesetz gilt der Begriff Ärztlicher Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut als geschützter Beruf. Nur wer eine abgeschlossene Ausbildung in Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie vorweisen kann ist von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen.

Beantragung, Dauer und Umfang der Behandlung

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Einer Psychotherapie vorgeschaltet sind sog. Sprechstundentermine. Sie dienen einer ersten Diagnostik, ob und in welchem Rahmen eine Symptomatik behandlungsbedürftig ist. Die eigentliche Psychotherapie beginnt dann mit Vorgesprächen (Probatorik) zur vertieften diagnostischen Abklärung, zur Vereinbarung von Therapiezielen, Behandlungsplan und zur Einschätzung, ob die ambulante Therapie erfolgversprechend ist. Das gegenseitige Kennenlernen in den Vorgesprächen ermöglicht, Vertrauen aufzubauen. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. Fühlen Sie sich in den ersten Gesprächen mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt.

Auf der Grundlage dieser Sitzungen erfolgt die Entscheidung für die Beantragung der Therapie bei der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. In der Regel muss dabei ein Konsiliarbericht eines somatischen Arztes mit eingereicht werden.

Bei welchen Krankheiten ist eine Psychotherapie angezeigt?

Psychotherapie wird u.a. bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt und von den Krankenkassen bezahlt:

Der Weg zur Psychotherapeutin, zum Psychotherapeuten

Sie können mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt eine niedergelassene Psychotherapeutin / einen Psychotherapeuten aufsuchen. Patienten, die im Hausarztvertrag oder/und im Facharztvertrag eingeschrieben sind, benötigen ggf. eine Überweisung.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit eines Psychotherapeuten erfahren Sie entweder auf dem Anrufbeantworter des Psychotherapeuten und/oder auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: www.kvbawue.de (unter: Arztsuche – Psychotherapeuten). In der Regel werden Sie mit einer Wartezeit auf Sprechstundentermine sowie Vorgesprächstermine zu rechnen haben, da es einen Mangel an Therapieplätzen gibt (vgl. auch den Artikel „Lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz“ auf dieser Homepage). Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten gerne im persönlichen Gespräch.


Eine Liste aller im Kreis Göppingen kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten Sie bei den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter www.kvbawue.de (dort unter Arztsuche – Psychotherapeuten) oder auf unserer Homepage der Psychotherapeutenschaft im Kreis Göppingen www.psychotherapeutenschaft-gp.de.